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Erbschaftssteuer, Steuerklassen, Freibeträge

Was fällt an Steuer an?

Ein Erbe wird wie jedes Einkommen vom Staat besteuert.

Wieviel Steuern Sie auf Ihr Erbe zu entrichten haben hängt von der Höhe der Erbschaft, des Verwandtschaftsgrads, Ihrer Erbschaftssteuerklasse und dem Steuerfreibetrag ab.

Dieser Freibetrag wird laut ErbStG geregelt.

500.000 €
Verwitwete Ehepartner
400.000 €
Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern verstorben sind
200.000 €
Enkelkinder
100.000 €
Eltern und Großeltern
20.000 €
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, sonstige Erben

Abhängig vom Verwandschaftgrad  zum Erblasser unterscheidet das Gesetz zwischen drei Erbschaftssteuerklassen. Es müssen auf den Teil der den Steuerfreibetrag überschreitet 7 % – 50 % Steuern gezahlt werden.

I
Erbschaftssteuerklasse I
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner - Kinder und Stiefkinder - Adoptivkinder - Enkelkinder - Eltern - Großeltern
II
Erbschaftssteuerklasse II
Geschwister und deren Kinder - Stiefeltern - Schwiegereltern - geschiedene Ehepartner
III
Erbschaftssteuerklasse III
Die höchsten Steuersätze gelten für alle die nicht mit dem Erblasser verwandt sind.
Verlobte - Lebensgefärhte

Wenn das Erbe höher als der jeweilige Freibetrag ist, wird je nach Erbschaftssteuerklasse wie folgt berechnet:

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Sehen Sie auch unser Erklärvideo zur Erbschaftssteuer bei Betriebsübernahme.

Rückwirkend für Schenkungen und Erbschaften seit 1.7.2016 ist die Erbschaftsteuerreform in Kraft getreten. Vor allem Familienunternehmen können damit weitgehende Steuererleichterungen nutzen. Dafür gibt es einige neue Voraussetzungen. Informieren Sie sich mit diesem Video über die Steuererleichterungen und wie Sie davon profitieren.

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