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Mit unserer Spezialsoftware Ihre Immobilien bewerten

Wichtige Information zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Mandanten und Interessenten,

wir möchten Sie heute darüber informieren, dass sämtliche Grundstücke in Deutschland im Laufe der ersten 10 Monate dieses Jahres neu bewertet werden müssen. Hierzu ist die Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung bis spätestens 31.10.2022 erforderlich, wozu Sie im Laufe des Jahres 2022 auch aufgefordert werden, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Hintergrund ist die am 1. Januar 2025 in Deutschland in Kraft tretende Grundsteuerreform. Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Vorab müssen die Finanzämter bundesweit den gesamten Grundbesitz neu bewerten und die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen.

Als Steuerberater können wir Sie gerne bei der Erstellung und Einreichung der Steuererklärung unterstützen. Da das Finanzamt eine rein elektronische Übermittlung vorschreibt, werden wir die Erstellung mit Ihnen über eine moderne und interaktive Anwendung durchführen. So behalten Sie jederzeit den Überblick und ersparen sich unnötige Papierwege.

Eine Erstellung per Papieraustausch ist nicht möglich. Die Masse der Erklärungen erfordert ein schlankes und digitales Abarbeiten.

Das Thema „Neubewertung Immobilien“ oder auch „Grundsteuererklärung“ wird Ihnen sicherlich auch noch in den kommenden Monaten medial begegnen.

Wir haben bereits jetzt alles in die Wege geleitet, um Ihre Bewertung schnell, fristgerecht und kostengünstig mit einer Spezialsoftware zu erledigen.

Dieses Programm führt Sie zielsicher zu den benötigten Informationen und Unterlagen und erlaubt den Upload von Dokumenten. Nach unserer gebührenpflichtigen Beauftragung werden wir rechtzeitig den Zugang zu dieser Software für Sie einrichten und Ihnen hierzu eine Einladung per E-Mail zur Verfügung stellen.

Mit der Grundsteuerreform wird auch ein Bewertungs-Turnus festgelegt: Künftig sind Immobilien alle sieben Jahre neu zu bewerten. Die Kosten dieser Erklärungen können wir dann dank der digitalen Bearbeitung aus dem Jahr 2022 in den Folgejahren geringhalten.

Sofern Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da.

Ein kurzes Erklärvideo zur Grundsteuerreform finden Sie auf unserer Website bei den Tax-Videos unter „Tipps & News“ oder direkt über diesen Link:

Grundsteuerreform – Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen 

Grundsteuererklärung – Welche Fragen das Finanzamt stellt und wo Sie Antworten finden

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

Telefon: 07033 28 02

E-Mail: steuerberater@bks-steuerpartner.de