So zahlen Sie als Arbeitgeber die Energiepreispauschale aus

So zahlen Sie als Arbeitgeber die Energiepreispauschale aus

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von BKS-Steuerpartner für Video und Formulare. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Videosymbol

300 € Energiepreispauschale bekommen fast alle Arbeitnehmer im September 2022 vom Chef. Welche Mitarbeiter Anspruch darauf haben, was das für die Lohnsteueranmeldung bedeutet und welche Steuern und Abgaben anfallen, erklärt dieses Video

Weitere Beiträge

Verkauf von Immobilien & Co. – Wann Steuern anfallen und wie Sie sie vermeiden

„Spekulationssteuer“ fällt nicht nur auf Aktiengewinne an. Auch beim Verkauf von Häusern, Wein und Autos etc. hält der Fiskus oft die Hand auf. Steuern vermeiden Sie bei privaten Veräußerungen, wenn Sie die Spekulations-Fristen abwarten. Die sind bei Sachwerten unterschiedlich. Das Video zeigt, welche Fristen zu beachten sind und welche weiteren Steuersparmöglichkeiten Sie insbesondere bei Immobilienverkäufen nutzen können.

Video ansehen »