Mindestlohn: Diese Punkte sollten Sie nach der Anhebung prüfen

Mindestlohn: Diese Punkte sollten Sie nach der Anhebung prüfen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von BKS-Steuerpartner für Video und Formulare. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Videosymbol

Ab 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 €. Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Sozialbeiträge nachzahlen. Das sollten Sie bei der Anhebung der Lohngrenze im Blick haben. Außerdem gibt es Fallen bei Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitern von Subunternehmern. Im Video erfahren Sie mehr dazu. (12/24)

Weitere Beiträge

EÜR oder Bilanz: Die Vorschriften für die Gewinnermittlung

Ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreicht oder doch eine Bilanz erstellt werden muss, hängt von verschiedenen Schwellenwerten und Kriterien ab. In diesem Video erfahren Sie, welche Grenzen gelten, wie Sie die richtige Gewinnermittlungsart wählen und worauf bei einem Wechsel zu achten ist.
Ideal für Gründer:innen, Freiberufler:innen und kleine Unternehmen – einfach erklärt. (05/25)

Video ansehen »